Patientenverfügung
Entscheiden Sie selbst, wie Sie im Ernstfall medizinisch versorgt werden wollen.
Beschreibung
Was passiert, wenn Sie nach einem Unfall, bei Demenz oder bei einer schweren Krankheit selber nicht mehr über medizinische Massnahmen sowie Therapien entscheiden können? Genau für diese Fälle können Sie mit einer sogenannten Patientenverfügung vorsorgen. Diese bietet Ihnen frühzeitig die Möglichkeit, sich selbstbestimmt zu medizinischen Entscheidungen zu äussern. Ihrer Familie, Ihrem engsten Freundeskreis sowie den Ärzten und Betreuer bietet die Patientenverfügung die Sicherheit, im Notfall ganz in Ihrem Sinne zu handeln. Besonders wenn es darum geht, sich für oder gegen lebensverlängernde Massnahmen zu entscheiden. In Ihrer Patientenverfügung können Sie aber auch festlegen, ob eine von Ihnen ausgewählte Vertrauensperson im Falle einer Urteilsunfähigkeit mit den behandelnden Ärzten die möglichen medizinischen Massnahmen bespricht. Ihre Vertrauensperson muss dabei jedoch Ihre Wünsche in der Patientenverfügung beachten, kann aber bei Unklarheiten in der Verfügung für Sie über medizinische Massnahmen befinden. Wer kann eine Patientenverfügung erstellen und was ist zu beachten? Jede Person, die urteilsfähig ist, kann eine Patientenverfügung erstellen. Das gilt auch für urteilsfähige Jugendliche (als urteilsfähig gelten Kinder und Jugendliche dann, wenn sie in der Lage sind, eine Situation selber zu beurteilen, vernünftige Schlüsse zu ziehen und entsprechend zu handeln). Eine rechtsgültige Patientenverfügung muss schriftlich erstellt, datiert und handschriftlich unterzeichnet sein. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin, um Ihre persönliche und rechtsgültige Patientenverfügung zu realisieren. Unser Vorsorge-Experte, Herr Daniel Peyer freut sich über Ihre Kontaktaufnahme oder Ihre Online-Buchung. Patientenverfügungs-Paket: Ausführliches Beratungsgespräch und ausarbeiten einer Patientenverfügung zur Selbstbestimmung medizinischer Behandlungen und Pflege bei einer allfälligen Urteilsunfähigkeit. Regelung ob im Todesfall eine Organspende erwünscht ist. Leistungsumfang: Besprechung Ihrer Wünsche und Vorstellungen. Aufnahme und verarbeiten Ihrer Personendaten. Beratung und Erstellung einer rechtsgültigen Patientenverfügung sowie eine Hinweiskarte für die Brieftasche. Elektronische Hinterlegung der Kopien bei Consula Treuhand. Rücksendung der Patientenverfügung im Original und der lamminierten Hinweiskarte im Kreditkartenformat für die Brieftasche. Sie haben vorgängig noch Fragen? Wir stehen Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Kontaktangaben
Hauptstrasse 75, 5037 Muhen, Aargau, Schweiz